Sondervorschriften für Anrechte aus Privatversicherungen
Für die Bewertung eines Anrechts aus einem privaten Versicherungsvertrag sind die Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes über Rückkaufswerte anzuwenden. Stornokosten sind nicht abzuziehen.
*Hotline: 1,99 EUR/Mininkl. 19% MwSt aus dem Festnetz der Deutschen Telekom; Mobilfunknetze ggf. abweichend (Betreiber: www.deutsche-anwaltshotline.de)