Ein Rennrad stellt grundsätzlich ein Fahrzeug im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) dar, auch wenn es in dieser selbst nicht näher definiert wird. Somit darf ein Rennrad auch im Straßenverkehr benutzt werden. Voraussetzung ist aber wie bei allen Fahrzeugen, dass das Rennrad auch straßen... » Mehr lesen
Nein. Radfahrer müssen grundsätzlich hintereinander fahren. Nebeneinander dürfen sie nur dann fahren, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird (§ 2 Abs. 4 StVO). Sind 16 oder mehr Radfahrer auf Tour, dann bilden sie einen Verband im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Das be... » Mehr lesen
Man stellt vielerorts fest, dass es einem Autofahrer heutzutage immernoch unklar ist, ob auf einem Parkplatz mit straßenähnlichen Fahrbahnmarkierungen stets die Vorfahrtsregelung "rechts vor links" gilt oder nicht. Rechtlich gesehen, ist die "rechts vor links"-Regelung zwar richtig, ... » Mehr lesen
Immer wieder hört man das Gerücht, dass Rennradfahrer nicht den Radweg benutzen müssen, sondern auf der Straße fahren dürfen. Allerdings sieht die Straßenverkehrsordnung keine Ausnahme für Rennradfahrer vor. Insbesondere hängt die Radwegbenutzungspflic... » Mehr lesen
Ein Fahrrad, das im Straßenverkehr geführt wird, unterliegt den Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese sieht in § 3 Abs. 1 StVO vor, dass nur so schnell gefahren werden darf, dass das geführte Fahrzeug ständig beherrscht wird. Auch ein Fahrrad fällt unter diese Regelung.
... » Mehr lesen
Nein. Radfahrer müssen grundsätzlich hintereinander fahren. Nebeneinander dürfen sie nur dann fahren, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird (§ 2 Abs. 4 StVO). Sind 16 oder mehr Radfahrer auf Tour, dann bilden sie einen Verband im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Das be... » Mehr lesen
*Hotline: 1,99 EUR/Mininkl. 19% MwSt aus dem Festnetz der Deutschen Telekom; Mobilfunknetze ggf. abweichend (Betreiber: www.deutsche-anwaltshotline.de)