Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften
§ 9 RVG
Vorschuss
Der Rechtsanwalt kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern.
*Hotline: 1,99 EUR/Mininkl. 19% MwSt aus dem Festnetz der Deutschen Telekom; Mobilfunknetze ggf. abweichend (Betreiber: www.deutsche-anwaltshotline.de)