Ergeben sich durch
- 1.
Rückforderungen auf Grund von § 35 Absatz 4, - 2.
eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung im Hauptsacheverfahren, - 3.
ein zwischen den Parteien durchgeführtes Verfahren vor der Clearingstelle nach § 57 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, - 4.
eine für die Parteien abgegebene Stellungnahme der Clearingstelle nach § 57 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, - 5.
Entscheidungen der Bundesnetzagentur nach § 61 Absatz 1a oder - 6.
einen vollstreckbaren Titel, der erst nach der Abrechnung nach § 36 Absatz 1 ergangen ist,