Nein, das Gesetz, das die Regelungen zum Führungszeugnis enthält, das Bundeszentralregistergesetz (BZRG), erlaubt keinen Antrag über das Internet. In § 30 BZRG ist eine Antragstellung ausschließlich bei der Meldebehörde oder bei Auslandswohnsitz direkt beim Bundesamt für Justiz, wofür jed... » Mehr lesen
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