Arbeitnehmer haben unter den Voraussetzungen des § 15 I BEEG bei Betreuung von Kindern im eigenen Haushalt Anspruch auf Elternzeit. Auch Großeltern können unter Umständen Elternzeit nehmen (§ 15 I a BEEG). Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht. Auf diesen... » Mehr lesen
Die Elternzeit, oder ehemals "Erziehungsurlaub", ist eine spezielle Form des Urlaubs der der Erziehung und Betreuung von Kindern dient. Er kann von jedem der Elternteile in Anspruch genommen werden.
Die Elternzeit beginnt nach der Mutterschutzfrist (Acht bis zwölf Wochen nach der Entbin... » Mehr lesen
Die Elternzeit, oder ehemals "Erziehungsurlaub", ist eine spezielle Form des Urlaubs der der Erziehung und Betreuung von Kindern dient. Er kann von jedem der Elternteile in Anspruch genommen werden.
Die Elternzeit beginnt nach der Mutterschutzfrist (Acht bis zwölf Wochen nach der Entbin... » Mehr lesen
Das Bundesurlaubsgesetz sieht in § 1 vor, dass jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub hat. Unter den Arbeitnehmerbegriff des Bundesurlaubsgesetzes fallen Arbeiter und Angestellte, die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten und Personen, die wegen ... » Mehr lesen
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